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25.7.2023
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 Minuten Lesezeit

Vermögen mit Genuss übertragen

Wer Vermögen verschenkt, möchte die Sicherheit, dass der oder die Beschenkte mit dem Vermögen gut umgeht. Versicherungen nach dem 99/1-Modell können helfen und bei Schenkungen ein gutes Gefühl geben.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern.

Vermögen mit Genuss übertragen

Wenn wir an die Übertragung von Vermögen an unsere Kids oder Enkel denken, dann kommt uns schnell ein Gedanke:

„Hoffentlich verprassen die das Geld nicht sofort“

Dabei kann Schenken viel Spaß machen. Du siehst sofort die Freude deines Gegenübers. Das Strahlen in den Augen und sogleich die ersten Gedanken, was man mit dem Geschenk alles machen kann.

Dein eigenes Gefühl ist ebenso ein Faktor. Je größer das Geschenk, desto mehr Stolz trägst du in dir, dass du diese Freude machen darfst.

Doch bevor du Vermögen auch faktisch überträgst, gibt es einige Dinge, an die du denken solltest.

Was möchte ich schenken?

Wenn wir an Schenken denken (der Reim kommt irgendwie gut…), dann denken wir automatisch an bestimmte Anlässe. Klassische Feste wie Weihnachten, Ostern oder Geburtstage, aber auch Hochzeiten, Taufen oder einfach nur der Valentinstag.

Bei diesen Anlässen ist der Rahmen meistens gesetzt und das Schenken fällt einem leicht von der Hand.

Schenken kann aber auch deutlich größer ausfallen. Mama und Papa, die den Kids zum 18. Geburtstag ein Auto schenken, eine Immobilie die innerhalb der Familie auf die nächste Generation übertragen werden soll oder auch einfach nur eine große Summe Geld bzw. Wertpapiere.

"Cash is King"

Die einfachste Form, aber doch für jeden direkt greifbar. Nicht nur greifbar, sondern sofort nützlich.

Wir alle hätten doch direkt Ideen, was wir mit dem Geld tun können.

Der Zweck der Schenkung

Genau hier kommen wir zum Zweck der Schenkung.

Bei einem Auto oder einer Immobilie ist der Zweck vermutlich erst einmal klar. Die Immobilie dient zum Wohnen, das Auto zum Fahren.

Bei Geld bzw. Wertpapieren sieht das schon etwas anders aus.

Wenn man die Beteiligten der Schenkung unabhängig voneinander fragen würde, was bei Geldgeschenken mit dem Geld passieren soll, dann wird man sehr häufig zwei gegenläufige Antworten erhalten. Die Interessen von beiden laufen auseinander.

Der Schenkende möchte, dass der Wert erhalten bleibt oder zumindest in einen anderen nachhaltig bestehenden Wert, z. B. eine Immobilie, eingetauscht wird.

Der Beschenkte wird schnell an Konsum denken. Dinge, die einem schon lange vorgeschwebt hatten, nun endlich zu verwirklichen.

Der Schenkungsvertrag

Üblicherweise erfolgen Schenkungen als sog. Handschenkungen nach § 516 BGB.

Das Geschenk geht unentgeltlich von einer Hand auf die andere über, beide Parteien sind sich sofort einig und es gibt kein Widerrufsrecht.

Bei Schenkungen von größeren Geldbeträgen, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten ist jedoch ein Schenkungsvertrag zu empfehlen. Im Falle der Schenkung von Grundstücken oder dem Übertrag von GmbH-Anteilen ist ein notarieller Schenkungsvertrag gar verpflichtend.

Ein Schenkungsvertrag kann individuell ausgestaltet werden und dient dem Nachweis der Vereinbarungen. Dabei sollte man die fachmännische Hilfe von einem Juristen oder Notar in Anspruch nehmen, um alle Besonderheiten zu berücksichtigen und abzudecken.

In dem Schenkungsvertrag können somit auch Bedingungen eingearbeitet werden, die den Willen des Schenkenden abbilden.

Variante 1: Schenkung mit Rückforderungsvorbehalt

In den Vertrag können Klauseln aufgenommen werden, dass die Schenkung bei Eintritt dieser Fälle wieder rückgängig gemacht werden muss.

Häufig sind dies Themen wie Verfügungen, Eheschließung, Scheidung, Tod oder Insolvenz des Beschenkten.

Die Rückforderung klappt aber eben problemlos nur dann, wenn das Geschenk auch noch vorhanden ist.

Angenommen es wurde eine größere Summe Geld verschenkt und der Beschenkte hat das Geld bereits verprasst, gibt es zwar ein Anspruch auf Rückzahlung, aber aus welchen Mitteln?

Das dürfte ganz und gar nicht im Sinne der Person sein, die das Geschenk gemacht hat.

Die Lösung – Schenkung einer Versicherung

Fondsgebundene Versicherungen mit dem 99/1-Modell können das Problem lösen. 99/1 ist keine Bezeichnung für den neuesten Porsche, sondern die Aufteilung der Versicherungsnehmer. Nachdem ein (Groß)Elternteil den Versicherungsvertrag auf sich abgeschlossen hat und das Geld im Rahmen dieser Versicherung in ein Wertpapierdepot angelegt wurde, wird der Versicherungsvertrag zu 99% an das (Enkel)Kind verschenkt. 1% bleibt weiterhin im Besitz des Schenkenden.

"Das 99/1 Modell bietet wesentliche Vorteile"

Der Versicherungsvertrag hat die Besonderheit, dass eine Verfügung während der Laufzeit eine Vertragsänderung darstellt, der alle Versicherungsnehmer zustimmen müssen. Das heißt, durch den kleinen Anteil von 1% an der Versicherung, hat der Schenkende ein Vetorecht. Die Auszahlung kann also jederzeit untersagt werden, wenn z. B. nicht klar ist, für was der Beschenkte das Geld ausgeben möchte.

Das Ende der Vertragslaufzeit der Versicherung wird auf den Zeitpunkt festgelegt, an dem das (Enkel)Kind selbst verfügen darf.

Wichtig für Großeltern: Der Anteil von 1% kann an die Eltern vererbt werden, wodurch das Vetorecht im Fall des Todes auf die Eltern übertragen wird.

Schenkungen frühzeitig planen

Schenken dient aber nicht nur der Freude. Auch das Thema Erbschaftssteuer spielt häufig eine Rolle. Erbschaften sind ab einem gewissen Vermögen steuerpflichtig. Die Freibeträge scheinen im ersten Moment komfortabel. Doch schon mit einer Immobilie im Familienbesitz können Konstellationen auftreten, die bei Tod zu Erbschaftsteuern führen können.

Ratsam ist es, sich eine Übersicht über die Familie zu schaffen. Ein Stammbaum mit den Eltern, Kindern, Enkeln und Geschwister kann einen wichtigen Überblick geben.

Aus diesem kann dann die Erbfolge abgelesen werden.

Daneben muss das Gesamtvermögen erfasst werden, um dieses auf die Erbfolge zu verteilen.

Stellt man dabei fest, dass die Freigrenzen gerissen werden, ist frühzeitiges Handeln auf jeden Fall notwendig. Nur so lassen sich viele Tausend Euro Steuern sparen!

Die Freigrenzen

Wichtig!

Die Freigrenzen können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Genau dieser Faktor hilft dabei Steuern zu sparen. Denn wenn Vermögen schon frühzeitig alle 10 Jahre innerhalb der Familie weitergegeben wird, lassen sich beachtliche Gesamtvermögen steuerfrei in die nächste Generation übertragen.

Fazit

Schenken sollte ein wichtiger Teil der eigenen Finanzplanung sein, gerade wenn Vermögen wie Immobilien in der Familie vorhanden sind.

Der Beschenkte erlangt Sicherheit für seine Lebensplanung und außerdem wird Stress beim Streit ums Erbe vermieden.

Als Schenkender kann man sich durch Lösungen wie einer Versicherung nach dem 99/1-Modell vor missbräuchlicher Verwendung durch den Beschenkten schützen. Dies verschafft ein positives Gefühl, sodass auch die frühzeitige Übertragung von Vermögen an die nächste Generation leicht von der Hand gehen kann.

Wesentlich ist auch der Faktor Steuern. Niemand möchte Geld in Form von Steuern verschenken. Durch die Nutzung der Freibeträge kann das Vermögen in vielen Fällen steuerfrei weitergegeben werden. Dazu braucht es keine besonderen Tricks, sondern einfach nur Planung.

Eine individuelle Finanplanung berücksichtigt das Thema Schenken und Erben. Ein Grund mehr, sich damit intensiver zu beschäftigen.

Herzlich, euer FinanzDad

Rick Heidel

Geschäftsführer

Ich helfe dir dabei, deine finanziellen Ziele zu erreichen!

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